AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle sämtliche, auch zukünftige Rechtsgeschäfte die zwischen der Firma horizon360 OG und dem Vertragspartner abgeschlossen werden. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der E-Mail-Bestätigung des Auftrages zu. Es ist nicht notwendig, dass den Angeboten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt sind. Es gilt der Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages Gültigkeit hat. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

 

2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
2.1. Die Firma horizon360 OG  haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Wünsche oder Vorstellungen des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Für analoge und digitale Bilder oder Speichermedien, welche der Auftraggeber horizon360 OG zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. Horizon360 OG haftet nicht bei technischen Störungen der Ausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme leistet horizon360 OG nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Natürlich sind wir bereits im Vorfeld sehr bemüht, alle Eventualitäten durch Mehrfach-Absicherung auszuschließen.

 


2.2. Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

 


2.3. Die Haftung für verschuldensunabhängigen Schadens- oder Aufwendungsersatz wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für technische Fehler sowie auf den von Google betriebenen Portalen bzw. deren Webseiten.

2.4. Die Regelungen der vorstehenden Absätze gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

 


2.5. Die Firma horizon360 OG haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. 

 


2.6. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Der Designer und die sePTemsoft UG haften nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit für die Eintragungsfähigkeit sowie für eine sonstige gebrauchs- oder geschmacksmuster rechtliche Schutzfähigkeit des Produkts. 

Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der horizon360 OG  geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 

 


3. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir eine Vorauszahlung (50% des Rechnungsbetrages) Zahlungsbestätigung vom Auftraggeber erhalten haben. Nachdem die Zahlungsbestätigung vom Auftragnehmer erhalten wurde, erhalten Sie eine Auftrags- und Terminbestätigung vom Auftragnehmer. 

 


GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

lm Rahmen des Auftrags besteht für die horizon360 OG Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die horizon360 OG eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die horizon360 OG auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer und der horizon360 OG übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer und die horizon360 OG im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 


5. RÜCKTRITT
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche nach Vertragsabschluss, die für horizon360 OG nicht akzeptabel sind, so behalten wir uns das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten. 

 


6. NICHTERFÜLLUNG/SCHADENSERSATZ
Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, 190,00 Euro netto als Schadensersatz zu fordern. 

 


Kündigt der Auftraggeber den angenommenen Auftrag so sind folgende Entschädigungen fällig:

30 Tage bis 1 Tag vor Aufnahmetermin:

25 % des Angebotsbetrages.

Am Aufnahmetermin:

50% des Angebotsbetrages.

(die Angaben gelten nicht für reine Terminverschiebungen).

7. TERMINVERSCHIEBUNGEN
Der Auftragnehmer kann einen vereinbarten Termin zur Erstellung der Fotoaufnahmen bis zu 72 Stunden vor dem Termin ohne weitere Kosten auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Bei kurzfristiger Verschiebung des Termins ist der Auftragnehmer berechtigt eine Pauschale von 80,00 Euro netto vom Auftraggeber zu verlangen. 

 


ZAHLUNG 

Der erste Teilbetrag von 50% des Rechnungsbetrages wird als Vorauszahlung auf unser Geschäftskonto überwiesen.  Die Restliche Summe ist nach Übergabe der Bilddaten binnen einer Frist von einer Woche fällig. Alle Preisangaben sind endgültig. 

 

 

 

ZAHLUNGSVERZUG

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, pro Mahnschreiben Mahngebühren in Höhe von 10,00 Euro sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. 

 


DAUER VOM SHOOTING
Während die Zeit des 360-Grad-Shootings für kleine Unternehmen ein paar Stunden beträgt, kann es für große Unternehmen einen ganzen Tag oder ein paar Tage dauern. Die Dauer ist direkt proportional zur Anzahl der geplanten Punkte. Zusätzlich kann es durch Wetterbedingungen zu Terminverschiebungen kommen, wenn auch Außenbereiche mit fotografiert werden müssen. Im Fall einer Terminverschiebung wegen Wetterbedingungen, wird ein neue Termin in naher Zukunft vereinbart und  keine zusätzliche Kosten berechnet.

 


VORBEREITUNGEN

Der Auftraggeber ist selbst für die Vorbereitungen für ein 360° Shooting zuständig. Die Gestaltung und Sauberkeit des Raumes ist der wichtigste Faktor in der Ästhetik der virtuellen Touren. Es ist nützlich, Objekte zu entfernen, die von der Aufmerksamkeit ablenken. Am Tag der Besichtigung wird der Auftraggeber vom Auftragnehmer über die notwendigen Vorbereitungen und über sichtbare Mängel informiert. Auf diese Weise wird das effektivste Ergebnis erzielt. Geringfügige Mängel, wie z. B. Flecken an Wänden und Stellen, können durch unseren Anhang in der Bearbeitungsphase leicht behoben werden.

 


NACHBEARBEITUNG

Lieferzeit für Google Street View und Virtuelle Tour sind max. 15 Werktage. Nach der Abgabe von einer Virtuellen Tour, hat der Auftraggeber das Recht 2 Änderungen (Menü, Musik, usw.) vorzunehmen die der Auftraggeber für notwendig haltet. Ist für die Änderung ein zusätzliches Shooting notwendig wird ein Tages Pauschalpreis von 80,00 € extra und zusätzlich Anfahrtskosten verrechnet.

 


BESTEHENDE BILDER VERWENDEN

Wenn Sie Ihre Inhalte an uns übermitteln, können wir Ihre Inhalte in virtuellen Tour Details verwenden. Wenn Sie nicht den passenden Inhalt zum Hinzufügen haben, können wir Ihre digitalen Video-, Video- oder Vektor-basierten digitalen Arbeiten auch durch die Zusammenarbeit mit unseren Grafik Herstellern vervollständigen.

 


INHALT ABGABE

Alle Ihre Inhalte werden auf unseren Servern gespeichert, wo 24 Stunden Zugriff möglich sind. Daher können Sie keine Speicher- und Verkehrsprobleme haben. Die virtuelle Tour kann leicht zu jeder Seite mit einem URL-Code hinzugefügt werden.

 


FAHRT UND REISEKOSTEN 

Transportkosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht im Tages- oder Grundhonorar beinhaltet. Bei PKW Nutzung wird der übliche Km Pauschalsatz zugrunde gelegt. Übernachtungskosten werden ebenfalls gesondert berechnet. Fotograf und Assistent haben Anspruch auf ein Hotel der gehobenen Mittelklasse. 

Businessclass, für Bahnfahrten: 1. Klasse, Fahrten im eigenen Pkw: 0,58 €/km. Hotelübernachtung: 4-Sterne-Kategorie.

 

 


EIGENTUMSVORBEHALT 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von horizon360 OG.

 

 

EIGENWERBUNG
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass horizon360 OG die für den Auftraggeber erstellten Bilder bei Bedarf und nach Abstimmung als Referenz auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln (Facebook, Twitter usw.) als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf.

 


ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz der Fa. horizon360 OG.

Soweit der Kunde, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz der Fa. horizon360 OG.

Dieser Vertrag und die Rechtsbeziehung zwischen der Fa. horizon360 OG und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) und des UN-Kaufrechts. 

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